Frühförderung......

  • ... kann vom ersten Lebenstag bis zur Einschulung gewährt werden. Je früher ein Kind Unterstützung bekommt, umso besser!


  • ... ist eine spielerisch-pädagogische Unterstützung für Kinder mit Auffälligkeiten in der Entwicklung.


  • ... richtet sich nach dem individuellen Bedarf. 


  • ... ergänzt und unterstützt weitere Therapieformen.


  • ... kann als Einzel- oder Gruppenförderung erfolgen. 


  • ... ist für die Familien kostenfrei. Die Kosten trägt der Landkreis. Den amtlichen Förderantrag findest du im Downloadbereich!

Einzelfrühförderung ......

  • ... findet in der Regel 1 x pro Woche statt und dauert 60 Minuten. 


  • ... wird von einer Bezugsfachkraft durchgeführt. 


  • ... kann in Absprache mit der Familie zu Hause, in der Frühförderstelle oder im Kindergarten stattfinden. 


  • ... fördert dein Kind individuell in der Eins-zu-Eins-Situation. 

Heilpädagogische Kleingruppe ......

  • ... findet 1 x pro Woche statt und dauert 120 Minuten. 


  • ... wird von zwei Fachkräften geleitet. 


  • ... besteht aus einer Gruppe von drei bis sechs Kindern. 

Wir unterstützen dein Kind, wenn es zum Beispiel ......

  • ... wenig spricht, keine aktive Sprache hat oder spät spricht.


  • ... Probleme im Sozialverhalten oder in der Kontaktaufnahme zeigt. 


  • ... in seiner Sinneswahrnehmung beeinträchtig ist. 


  • ... verspätet sitzen, krabbeln oder laufen lernt. 


  • ... von einer Behinderung bedroht ist. 


Du bist nicht sicher, ob dein Kind von Frühförderung profitieren könnte. Wir beraten dich gern!


Antrag auf Eingliederungshilfe für Kinder

Frühförderung Schatzkiste 
Unsere Praxisräume: 
Leepenser Weg 2 und Brückstraße 7
26409 Wittmund 

Leitung. Sandra Zander 
Kontakt: 
Telefon: 0 44 62 / 92 17 58 
 Handy-Nr.: 0 15 75 / 2 93 40 04
 E-Mail: fruehfoerderung@lebenshilfe-  wittmund.de