Zu den menschlichen Grundbedürfnissen gehört auch die Freizeitgestaltung, sie ist wesentlich für ein erfülltes Leben. Freizeitgestaltung dient der Selbstfindung, der kreativen Persönlichkeitsentfaltung und der sozialen Integration.
Freizeit steht gleichwertig neben Arbeit, Wohnen und Bildung. Bei der Gestaltung der eigenen Freizeit benötigen insbesondere Menschen mit Behinderungen Anregung und Begleitung. Freizeitgestaltung kann an verschiedenen Orten stattfinden; von gravierender Bedeutung sind jedoch "niedrigschwellige" Treffpunkte, um auf diesem Wege ein entsprechendes Freizeitumfeld zu schaffen.
Besonders geeignet sind dazu Freizeitstätten. Die Schaffung eines offenen Treffpunktes als Angebot für Menschen mit und ohne Behinderung ist grundlegender Gedanke der Freizeitstätte "Pütt".
Das "Pütt" soll ein Angebot der Begegnung und Kommunikation, aber auch der Beratung für behinderte Menschen sein. In gemütlicher Café-Atmosphäre werden die Besucher eingeladen, eine kurze oder auch lange Pause vom Alltag einzulegen; an diesem Ort sollen aber auch Freundschaften entstehen und erhalten werden. Das Haus dient als Begegnungsstätte behinderter und nichtbehinderter Menschen mit einem vielfältigen Angebot. Dies umfasst z. B. Filmabende, Spieleabende, Kickerturniere, Kreativangebote, Discoabende u. v. m.. Natürlich kann man auch einfach nur Kaffeespezialitäten, Tee, hausgebackenen Kuchen oder kleine Snacks genießen. Für die Erreichbarkeit und unter dem Aspekt der Inklusion ist eine Innenstadtlage wichtig. Das "Pütt" ist barrierefrei zu erreichen und bietet auf einem Geschoss ebenerdig ca. 180 m² Fläche. Das eigentliche Café verfügt über gemütliche Sitzgruppen mit Blick auf den "Jan-Schüpp-Brunnen". Ein – durch eine Schiebetür zu trennender – Raum bietet Platz für ca. 15 Personen. Hier kann – nach Voranmeldung – gefrühstückt oder Tagungen abgehalten werden. Die Bewirtschaftung der Freizeitstätte erfolgt mittels ehrenamtlicher Mitarbeitern, aber auch Personal aus "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" (sog. Ein-€-Jobber) und Bundesfreiwilligendienstlern. Ein Außenarbeitsplatz für einen Mitarbeiter mit Behinderung wurde mittlerweile geschaffen. |